Umsatzsteuerhinterziehung – und die bereits früher abgegebenen Nullmeldungen

Eine Strafbarkeit wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass für die Voranmeldungszeiträume durch den zuerst beauftragten Steuerberater sog. Nullmeldungen abgegeben worden waren.

Zwar sind durch diese „Nullmeldungen“ bereits Steuerverkürzungen eingetreten, weil die eingereichten Steueranmeldungen, in denen die nach …

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