Das gemischt genutzte Stadtteilzentrum
Bestehen bei Gebäuden, die teilweise umsatzsteuerpflichtig und teilweise umsatzsteuerfrei ve-wendet werden, erhebliche Unterschiede in der Ausstattung der verwendeten Räume, sind die Vorsteuerbeträge nach dem (objektbezogenen) sog. Umsatzschlüssel aufzuteilen.
Dies entschied jetzt der Bundesfinanzhof und bestätigte damit seine bisherige Rechtsprechung aus …
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